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2. Vorüberlegungen

2.1. Konfessionskundliche Arbeit

Die Beschäftigung mit einer anderen Glaubensgemeinschaft ist immer zugleich auch eine Anfrage an eigene Glaubensüberzeugungen. Diese Aussage dürften all jene bejahen, die eine solche Beschäftigung nicht nur als eine Beschreibung der Oberfläche, sondern als ein „Sich-Einlassen“, als ehrliche Auseinandersetzung sehen. Ein solches „Sich-Einlassen“ bedeutet in jedem Fall die Einbeziehung der Person dessen, der sich mit einer Glaubensgemeinschaft beschäftigt. Das heißt, jede Auseinandersetzung mit einer Glaubensgemeinschaft, sei es der eigenen oder einer anderen, ist von dem Menschen, der sie vornimmt, seiner Persönlichkeit, seinen Glaubens- und Lebenserfahrungen, seinen Glaubens- und Lebensüberzeugungen und damit auch seiner Konfession abhängig und ohne sie nicht denkbar.

Dennoch bemüht sich Konfessionskunde, die ja gerade auch dem interkonfessionellen Gespräch und nicht nur der Abgrenzung gegeneinander dienen möchte, um Objektivität, die ein sachliches Gespräch erst ermöglicht. Bei all diesem Bemühen ist es aber gerade um dieses sachlichen Gespräches willen notwendig, sich der Eingeschränktheit dieser Objektivität eben durch das Subjekt, die Person dessen, der sich auseinandersetzt, bewußt zu sein. In meinem Fall heißt das mir bewußt zu sein, daß ich diese Arbeit als evangelisch-lutherischer Christ schreibe, der seine Glaubenswurzeln auch zu einem nicht unbedeutenden Teil im erzgebirgischen Pietismus hat, jedoch über diese hinausgewachsen ist und sich in kritischer Auseinandersetzung mit ihnen befindet.

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