Beitragsseiten

 

5.2.2. Evangelisch

Auch „evangelisch“ dient zur Charakterisierung nichtkatholischer christlicher Gemeinschaften. Die Bezeichnung evangelisch, die schon seit Ende des 16.Jh. auf Reichstagen in Gebrauch war, konnte seit der Annerkennung der Reformierten als augsburgische Konfessionsverwandte im Westfälischen Frieden 1648 zur gemeinsamen Bezeichnung beider Konfessionen verwendet werden. Seine Bestätigung fand dies in der Gründung des Corpus Evangeliorum 1653. Evangelisch bezeichnet in diesem Sinne die beiden großen aus der deutschen Reformation hervorgegangenen Konfessionen und beinhaltet in späterer Zeit auch die aus diesen hervorgegangenen Unionen. In diesem Sinne sind die STA klar nicht evangelisch.

Evangelisch ist aber auch ein Normbegriff, der auf die Evangeliumsgemäßheit einer Glaubensgemeinschaft und deren Lehre abzielt. Dies berührt das Prinzip sola scriptura vieler reformatorischer Kirchen, es legt aber ein besonderes Gewicht auf das Neue Testament. Die STA sind eine Kirche, die sich um Schriftgemäßheit bemüht. Dies bedeutet gerade für die STA mit ihrem Gesetzesverständnis aber der ganzen Schrift und besonders auch dem Alten Testament gemäß zu leben. Gerade aufgrund des Gesetzesverständnisses, aber auch wegen des Bezuges der Lehre der STA auf das mit Hilfe alttestamentlicher Angaben ermittelte Jahr 1844, sehe ich die Bezeichnung evangelisch als den STA nicht angemessen an.

Dies trifft auch in etwa das Selbstverständnis der Adventisten, die sich selbst offenbar nicht als evangelisch sehen.[283] Die STA scheinen evangelisch vor allem im ersten Sinne als auf die aus der Reformation hervorgegangenen Landeskirchen bezogen zu sehen. Zurückhaltung im Gebrauch von „evangelisch“ in Bezug auf die Adventisten ist deshalb gerechtfertigt.

Anhänge:
DateiBeschreibungErstellerDateigröße
Diese Datei herunterladen (STA- Quellensammlung.pdf)STA- Quellensammlung.pdfQuellensammlung als PDFMichael Hoffmann1748 KB
Diese Datei herunterladen (STA.pdf)STA.pdfals PDFMichael Hoffmann684 KB