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4.2.1.  Wartelisten mit „first come first serve“

Wartelisten die nach dem „first come first serve“-Prinzip sind im Gesundheitswesen wohl die ältesten Wartelisten überhaupt, finden wir sie doch bis heute in den Wartezimmern der meisten Ärzte: Die Patienten werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Kommens aufgerufen. Während es dem Hausarzt jedoch in aller Regel gelingt, täglich seine „Warteliste“ abzuarbeiten, ist die bei Fachärzten und bestimmten Behandlungen in Krankenhäusern oft nicht der fall, daß Wartelisten abgearbeitet werden. Allerdings sind viele Wartelisten, die nach dem „first come first serve“-Prinzip oder „Wer zu erst kommt, mahlt zu erst“ arbeiten, ursprünglich entstanden, um einen akuten Engpaß in der medizinischen Versorgung kontrollieren zu können. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung im Gesundheitswesen wurde aus dem akuten jedoch oft ein chronischer Engpaß und somit geht es meist nicht mehr darum, eine Warteliste abzuarbeiten, sondern darum sie in einem vertretbaren Ausmaß und in einer vertretbaren Länge zu halten.

Das „first come first serve“-Prinzip ist für Wartelisten ein relativ einfaches und simples Prinzip, da es nur ein Kriterium kennt, das des Zeitpunkts des Eintritts in die Reihe der Wartenden, und dieses Kriterium sehr einfach und absolut festgestellt werden kann. Wegen seiner Einfachheit wurde es wohl so gern  für die anfangs akuten Engpässe gewählt, denn man wolle sich wohl Zeit und Aufwand für aufwendigere Kriterienkataloge sparen. Daneben spricht jedoch noch ein weiteres Kriterium für es, das der Egalität. Jeder Patienten kommt ohne Ansehen seiner Person an die Reihe und hat somit die gleiche Chance auf Behandlung, zudem ist das Kriterium der Wartezeit sehr objektiv und somit jede Willkür ausgeschlossen. Diese Blindheit gegenüber dem einzelnen Patienten ist jedoch auch die große Schwäche dieses Systems: Es läßt keinen Raum für beispielsweise für die unterschiedliche Dringlichkeit einer Behandlung, so daß Patienten beispielsweise auf der Warteliste versterben können.

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