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2.2.        Großbritannien[5]

Das in Großbritannien nach dem zweiten Weltkrieg errichtete Gesundheitssystem ist ein klassisches „Public Health System“, ein staatliches Gesundheitssystem, das durch den Staatshaushalt und damit indirekt aus Steuern finanziert wird. 1948 war ursprünglich ein für die Patienten gänzlich kostenloses Gesundheitswesen vorgesehen, dies konnte jedoch nicht durchgehalten werden, und so sind heute beispielsweise Rezeptgebühren oder Zuzahlungen etwas Selbstverständliches. Durch die Abhängigkeit vom Staatshaushalt der Londoner Regierung und die explodierenden Kosten  des Gesundheitswesens, die nicht auf ihre „Verursacher“, die Versicherten, umgelegt werden konnten, begann man in Großbritannien bereits relativ zeitig bestimmte Leistungen  nicht in den staatlichen Gesundheitsdienst „National Health Service” (NHS) einzubeziehen. Dies geschahüber lange Zeit beispielsweise mit der Dialyse für ältere Menschen. Altersrationierung hat also im britischen Gesundheitswesen eine gewisse Tradition.

Grundsätzlich wird auch heute noch durch den NHS kostenlose ärztliche, zahnärztliche und augenärztliche Versorgung für im Vereinigten Königreich ansässige Personen gewährleistet. Aber es werden für zahnärztliche und augenärztliche Behandlungen sowie für Verschreibungen Gebühren erhoben, von denen allerdings größere Bevölkerungsgruppen ausgenommen sind. Der NHS gewährleistet auch kostenlose Sofortbehandlungen für Personen, die sich nur kurzfristig oder zu Besuchszwecken in Großbritannien aufhalten.

Die Gesundheitsversorgung  des NHS ist durch eine strikte Hausarztbindung und Wartelisten in Krankenhäusern gekennzeichnet, deswegen haben mehr als 6,5 Millionen Menschen in Großbritannien eine private Zusatzkrankenversicherung, die meist vom Arbeitgeber bezahlt wird. So werden beispielsweise 20 Prozent aller Operationen von privat (meist durch  private KV) bezahlt.

Der NHS basiert auf einer fast rigorosen Bindung an den Hausarzt, den sogenannten General Practitioner (GP), ohne den eine Facharzt- oder Krankenhausbehandlung nur im Notfall möglich ist. Ein GP hat dabei mit den Gesundheitsbehörden einen Vertrag über die Versorgung einer bestimmten Anzahl[6] von Menschen in einem bestimmten Gebiet. Will man sich auf Kosten des NHS behandeln lassen, muß man sich bei einem GP registrieren. An diesen GP ist man dann, auch über diese Behandlung hinaus, gebunden. Arztwechsel innerhalb des NHS sind nahezu unmöglich. Der GP kann sich übrigens weigern neue Patienten in seine Liste aufzunehmen, wenn die mit den Gesundheitsbehörden vereinbarte Zahl erreicht ist. Findet man selbst keinen GP der bereit ist, einen in seine Liste aufzunehmen, muß man sich an die Gesundheitsbehörden wenden, die dann einen GP zuweisen. Daneben sind die GP nur zu Notfallbehandlungen verpflichtet und können die Patienten auf deren eigene Kosten behandeln.

Facharzt- und Krankenhausbehandlungen, die durch den NHS getragen werden, sind nur auf Überweisung eines GP hin möglich.

Seit 1991 gibt es unter den GP ein Zwei-Klassen-System, das der sogenannten fundholding GP, die das Gesundheitsbudget für ihre Patienten selbst verwalten. Etwa 40 Prozent der GP sind mittlerweile fundholding GP, die mit ihrem Budget Leistungen von Krankenhäusern und Fachärzten (Spezialisten) für ihre Patienten einkaufen. Sie können so beispielsweise ihre Patienten an die Krankenhäuser oder Fachärzte mit den kürzesten Wartezeiten oder nach dem Wunsch der Patienten überweisen, haben aber auch weniger Zeit für ihre Patienten, da die Verwaltung des Budgets nicht wenig Zeit in Anspruch nimmt. Non-funholdig GPs müssen sich bei Überweisungen hingegen auf ihre Gesundheitsbehörden verlassen und können nicht an einen bestimmten Spezialisten oder ein bestimmtes Krankenhaus überweisen.

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