3.1.2. Die Medicare Programme
Da die Medicare Programme aus Staatsmitteln finanziert werden, liegt die Entscheidungsebene dafür, welche Leistungen dadurch abgedeckt werden, wie bei allen steuer- bzw. staatsfinanzierten Gesundheitsversorgungssystemen auf der Ebene, die ich hier, um nicht auszuufern, nur als „Politik“ bezeichnen möchte. Auf diese Ebene wiederum haben die Betroffenen wiederum durch Wahlen einen gewissen Einfluß. Die Frage von welchem Prinzip die Politik dabei geleitet wird, kann ich hier nicht beantworten, wirft dies doch die Frage nach der Motivation von Politkern an sich auf. Idealisiert und vereinfacht man etwas, so ist es vorstellbar, daß die Einbeziehung oder der Ausschluß von Behandlungen und Erkrankungen in die Programme oft nach dem Prinzip geschieht: „So vielen wie möglich nutzen und so wenigen wie möglich schaden bzw. so wenige wie möglich verärgern.“
Die Entscheidung in Bezug auf den einzelnen Patienten obliegt hier in wesentlich stärkerem Maße dem Arzt, dem allerdings durch die Makroallokation oft enge Grenzen gesetzt sind. Hier muß er seine Rolle als Anwalt des Patienten vor allem gegenüber dem Krankenhaus wahrnehmen, wenn eine notwendige Behandlung beispilseweise durch Medicare nicht oder nur schlecht bezahlt wird. Die Motivation des Entscheidungsträgers soll auch hier ein stellvertretender Utillitarismus für seinen Patienten sein.