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2.1.1. Die Kirche als Institution der Heilsvermittlung

Unter dem Punkt 1.1.- "Die Kirche als Institution der Heilsvermittlung"- betont Wilfried Joest den stärker institutionellen Charakter, der über den einer Gemeinschaft der an Christus Glaubenden weit hinausgeht. Er beschreibt die römisch- katholische Kirche als eine über den Glaubenden stehende, von Christus gegründete und mit der Übermittlung seines Heils beauftragte Institution. Er stellt die Kirche als Medium Christi dar, durch das er in seiner Kirche gegenwärtig ist und sie leitet und regiert. Da man  im römisch-katholischen Kirchenverständnis neben diesem Aspekt der institutionellen Heilsvermittlung auch der der Gemeinschaft der Glaubenden findet, verweist er auf die Bezeichnung der Kirche als "Ursakrament", als Ursprung aller Sakramente. Die römisch-katholische Kirche als Institution der Vermittlung des Heils Christi beansprucht deshalb nach Joest auch Heiligkeit und Unfehlbarkeit als Institution.

Die Heilsvermittlung geschieht zum einen durch den Vollzug der von Christus eingesetzten Sakramente. Dieser Vollzug ist nur möglich durch das "Ursakrament", von dem alle Sakramente ausgehen, die von Christus bevollmächtigte Institution Kirche. Durch die Sakramente wird der Mensch in den "Stand der gerechtmachenden Gnade"[4] gebracht oder in ihm bestärkt.

Zum anderen geschieht Heilsvermittlung nach Joest im Verständnis der römisch-katholischen Kirche durch die Weitergabe der der Kirche anvertrauten Lehren und diese  "legt sie zu glauben vor"[5].

Ein dritter Aspekt der Heilsvermittlung soll in der Festsetzung von Regeln, Geboten und Grenzen für die Glaubensgemeinschaft bestehen. In Zusammenhang damit sieht Joest auch die Funktion des Richtens über Übertretungen dieser Festsetzungen.

Als Kernsatz für das römisch-katholische Verständnis von Kirche als Institution der Heilsvermittlung wird auf den  Satz von Cyprian verwiesen: "Extra ecclesia nulla salus"

 

Dieser Abschnitt bereitet auf den nächsten vor, der das Amt in der Kirche behandelt, denn er bietet gute Ansatzpunkte, einige Spannungen zwischen der römisch-katholischen Kirche zu erklären: Durch die Bindung der Sakramente an das eine Ursakrament, die von Christus bevollmächtigte (römisch-katholische) Kirche ist es kaum möglich, Sakramente anzuerkennen, die keine Bindung an eben diese Kirche haben. Diese Bindung fehlt allein schon deshalb, weil derjenige, der in seinem Amt ein Sakrament spendet, dieses Amt nicht von jener mit der Heilsvermittlung beauftragten Institution erhalten hat und auch keine (direkte) Bindung an diese besitzt. Jetzt böte sich noch die Möglichkeit, das Verständnis von Kirche als der mit der Vermittlung  des Heils beauftragten Institution über den Rahmen römisch-katholischen Kirche hinaus auszudehnen. Diese Möglichkeit ist dadurch unüberwindbar, daß man Lehren der Kirchen der Reformation zu Häresien erklärt hat und dies der Unfehlbarkeit der Kirche wegen kaum zurücknehmen kann und damit ebenfalls den Anspruch der "einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche"[6] aufgeben würde. Heute versucht man, den Beginn eines Ausweges dadurch zu finden, daß man erklärt, das bestimmte Verurteilungen für ein Verständnis von anderen Lehren zwar weiterhin bestehen bleiben, aber die anderen "Kirchen"  mit ihrem heutigen Interpretation der eigenen Lehren davon nicht mehr getroffen werden. Doch auch dieser Weg ist, wie wir sehen, sehr steinig.

Eine ähnliche Perspektive entsteht, wenn man bedenkt, was es bedeutet, daß die Kirche Lehren "zu glauben vorlegt". Das heißt, jede Heilslehre muß von der (römischen) Kirche vorgelegt werden, damit sie geglaubt werden darf.  Jede nicht von dieser Kirche vorgelegte Lehre ist daher nicht zu glauben. Persönlicher Glauben kann so nur in Unterordnung unter die Kirche und die kirchlichen Lehren geschehen. Die Offenbarung findet sich so exklusiv in den Lehren dieser Kirche. Alle anderen Lehren sind Irrlehren, Häresien.

Ich denke allein anhand dieser von mir nach den Argumenten von Joest für möglich gehaltenen Argumentation läßt sich erahnen, welche Schwierigkeiten die "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre" und die von den lutherischen Kirchen geforderten weiteren Schritte für das katholische Kirchenverständnis mit sich bringen können.

Die Ordnungen der römisch-katholischen Kirche kennen keine Unterscheidung in iure humano und iure divino, wie wir es im evangelischen Bereich kennen. Durch das Verständnis der Kirche als Institution der Heilsvermittlung besitzen also alle kirchliche Ordnungen einen Status, der dem des iure divino entspricht. Eine Veränderung ist grundsätzlich nicht möglich. Dies schützt einerseits vor zu häufiger willkürlicher  Veränderung, wird aber bei zeitbedingten Ordnungen später oft sehr problematisch.

Zu dem Zitat von Cyprian und seiner heutigen Beschränkung auf die römische Kirche ist es interessant zu wissen, daß Cyprian selbst eine romzentrierte Kirche  und das Primat des Papstes bekämpfte, was sogar zum "Abbruch der kirchlichen Gemeinschaft mit Cyprian und der afrikanischen Kirche"[7] durch Rom führte.

 

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