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3.5. Gelübde des Gehorsams dem Papst gegenüber

Das letzte Teilgelübde vom Montmartre ist auch das den Jüngern Inigos eigenste. Das besondere Gehorsamsgelübde dem Papst gegenüber ist sonst[68] bei keinem anderen Orden zu finden. Einen Ursprung dafür zu finden scheint mir schwer und am ehesten in der spanisch-katholischen Frömmigkeit möglich zu sein.

Die Zurverfügungstellung dem Papst gegenüber findet sich im Montmartre als sekundäres Ziel, falls die Wallfahrt nach Jerusalem gänzlich oder der Dienst dort scheitern sollten.

In der Formula Instituti ist der Gehorsamsverpflichtung dem Papst gegenüber in der ersten Hälfte des I. Abschnittes zu finden. In der ersten Hälfte des II. wird jedoch deutlich, zu welchem Zweck dieses Gelübde nach der zeitlichen und personengebunden Festsetzung auf dem Montmartre nun darüber hinaus als Verpflichtung für den ganzen Orden aufgenommen worden ist: Es soll vor allem die Verfolgung der Ziele des Ordens sicherstellen sowie ihn vor dem Verfall, der bei vielen Orden in jener Zeit zu beobachten ist, bewahren und damit den Bestand des Ordens sichern. Durch dieses Gelübde unterstellt sich der Orden direkt dem Papst und versucht sich somit der Kontrolle durch lokale Kirchenfürsten und andere kirchliche Würdenträger und damit auch deren Machenschaften und sittlichem Verfall zu entziehen.

Neben diesen neuen Impulsen, die Inigo und seine Genossen wohl aus den sittlichen, moralischen und sonstigen ideellen Verfallserscheinungen Italiens empfingen, hat das päpstliche Gehorsamsgelübde aber auch eine Brückenfunktion zwischen Paris und Rom. Die durch das Montmartregelübde notwendige Entscheidung, ob man sich dem Papst nun einzeln oder in corpore zur Verfügung stellen sollte, bildet so 1539 den Anlaß für die Ordensgründung und die Formulierung der Formula Instituti[69].

Das Gelübde, dem Papst in besonderer Weise gehorsam zu sein, gewann im Zuge der Gegenreformation später eine Bedeutung, die weder 1534 noch 1539 abschätzbar war.

 

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