Beitragsseiten


 


8.2. Anhang II - Text der Formula Instituti 


Wer immer in unserer Gesellschaft, die wir mit dem Namen Jesus Christus (be- / aus-/) kennzeichnen (insignio) wollen, unter dem Banner (militär-ritterlicher Begriff) des Kreuzes für Gott streiten und allein dem Herrn sowie seinem Stellvertreter auf Erden dienen/ Sklave sein (servio) will, der mache nach der Ablegung des feierlichen Gelübtes ewiger Keuschheit sich im Geist  / in der Seele (animus) bewußt/bekannt, daß er Teil einer Gemeinschaft ist, die hauptsächlich gegründet worden ist, zur Förderung / zum Vorwärtsbringen der Seelen (animae) in christlichem Leben und christlicher Lehre und um  den Glauben auszudehnen durch das Amt / den Dienst (ministerium) des Wortes,

 geistliche Übungen (exercitium - militär. Begr.)

und Werke der Nächstenliebe,

 

und namentlich durch das Unterweisen der Jungen und Unkundigen (rudis) in Christlichem.

 

Besonders achte er, und lasse er sich angelegen sein: zuerst Gott, dann die Ansicht dieses seines Statutes (instituta), die gewissermaßen ein Weg zu jenem ist, immer vor Augen zu haben und dieses Ziel, das ihm von Gott angezeigt/bestimmt worden ist, mit allen Kräften zu erreichen, ein jeder jedoch gemäß / zugunsten  der Gnade, die ihm vom heiligen Geist geschickt / verschafft worden ist und seiner Berufung  in seine individuelle Stellung, damit nicht irgendwer / jemand zufällig Nacheiferung (/Eifersucht) zeige, aber nicht gemäß / zugunsten der Einsicht.

Die Erkenntnis / Entscheidung der Stellung des einzelnen und die Unterscheidung  und Verteilung der Dienste (Tätigkeiten /Ämter)  sei ganz in der Hand des durch uns zu wählenden Präpositus  oder  Prälaten, damit die angemessene Verfassung bewahrt wird, wie es in jeder gut eingerichteten Gemeinschatft nötig ist. Dieser nämlich, der Präpositus hat von der Versammlung der Brüder Vollmacht in der Versammlung Satzungen aufzustellen, die beim Erreichen unseres Vorhabens nützlich sind, der größere Teil der Stimmen habe immer das Recht zu entscheiden.

Versammlung (consilium) meint sachgerecht, daß sie in gewiß schwierigen und dauernden Sachen der größere Teil der ganzen Gesellschaft ist,  der vom Präpositus mit Bequemlichkeit zusammengerufen werden kann, in Geringerem und auch Vorübergehendem, alle jene, die an dem Ort, wo unser Präpositus sich aufhält, anwesend sind. Aber das Recht auszuführen (exsequor) und zu befehlen sei ganz in der Gewalt des Präpositus.

 

Abschn. 1.3.  Gesicht von La Storta

 

Ritterzeit Inigos >Pamplona

Gelübde des Gehorsams dem Papst gegenüber

 

Gelübde ewiger Keuschheit

Exerzitien

 

 

Gelübde Gott im Dienst an den Mitmenschen zu dienen

 

 

 

Ritterzeit Inigos >Pamplona & Exerzitien

Gelübde Gott im Dienst an den Mitmenschen zu dienen &Theatiner

             & Azpeitia

 

 

 Erfahrungen aus dem Verfall anderer Orden

 

 

 

 

 

 

 

 

Manresa

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auseinandersetzung mit Bobadilla

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


{II.} Alle Genossen sollen wissen, und nicht nur in den ersten Tagen ihres Profeß / Gelübdes, sondern solange sie leben, sollen sie im Geist wünschen, daß diese Gesellschaft als Ganzes und jeder Einzelne  unter dem Kommando unseres heiligen Herren Paul III. und seiner Nachfolger in treuem Gehorsam [als Soldaten] Gott dient und derart unter dem Befehl des Stellvertreters Christi  und seiner göttlichen Gewalt unterworfen ist, damit wir nicht allein ihm unterworfen sind, derart, wie es alle Kleriker schuldig sind, sondern auch durch ein Gelübde, eine Fessel so gebunden wurden, damit was auch immer seine Heiligkeit befiehlt, was zur Förderung der Seelen und Ausbreitung des Glaubens dient, ohne jede Ausflucht oder Entschuldigung, sofort so groß/bedeutend in uns sei, aus welchem wir gebunden werden, sei es, daß er uns sende zu den Türken oder in die neue Welt oder zu den Lutheranern oder zu irgendwelchen anderen Ungläubigen oder Gläubigen.

 

Deshalb welche an uns herangetreten sind, und bevor sie sich unter die Last auf den Schultern stellen, überlegen sie lange und viel, oder ob sie soviel geistliches Vermögen im Guten haben, damit, sie diesen Turm gemäß dem Plan des Herrn ausführen können, das ist ob, der Heilige Geist, der ihn treibt, jenen soviel Gnade verspricht, damit sie die Last dieser Berufung, durch ihn unterstützt, für sich zu tragen hoffen. Und nachdem sie durch Eingebung des Herrn, diesem Herr Jesu Christi genannt, sich hingegeben haben, sollen sie bei Tag und Nacht die Lenden bereit auch zu so großer Schuld Lösung bereit sein. Damit es nicht sein kann, daß unter uns derart entweder Streben/ Protzerei/ Eitelkeit/ Erschleichen oder Abbruch ist, sollen sie öffentlich erklären jeder für sich, niemals direkt oder indirekt wegen derartiger Missionen irgendetwas mit dem Pontifex sich zu kümmern, sondern diese Sorge ganz Gott und seinem Stellvertreter und dem Präpositus der Gesellschaft überlassen. Dieser Päpositus soll, gleichwie die übrigen, auch öffentlich erklären, daß er nichts hinsichtlich seiner eigenen Mission in einen anderen Teil [der Erde],  wenn nicht von der Versammlung der Gesellschaft aus, mit dem Pontifex besorgen wird.

{III.} Sie sollen einzeln für sich geloben in allem, was die Beobachtung dieser unserer Regel betrifft (facere), gehorsam zu sein dem General der Gesellschaft. Dieser aber befehle das, was er zum Erreichen des von Gott und der Gesellschaft vorgegebenen Zieles als günstig erkannt hat. In seinem geistigen Amt (Böhmer: Vorsteheramt) aber der Güte und Milde und Liebe Christi, und Petri und Pauli Maßstab (formula) sei er immer gedenkend, und ebensosehr wie er selbst sehe die Versammlung auf diese Richtschnur, und namentlich habe Erinnerung die Unterweisung der Jungen und

 

 

               

Gelübde des Gehorsams dem Papst gegenüber

 

 

Ritterzeit Inigos >Pamplona

 

 

 

 

 

 

Gelübde Gott im Dienst an den Mitmenschen zu dienen

 

 

Probleme mit Luthertum&Inquisition & erweitertes Sendungsziel

 

 

 

Stilprobleme& Llanivar& Exerzitien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gelübde Gott im Dienst an den Mitmenschen zu dienen & Azpeitia

und Unkundigen (rudis) in christlicher Lehre,

10 Geboten und anderem ähnlich Einfachem, was auch immer als günstig ob der Umstände/Umgebung der Personen und Orte und Zeiten jener [Unterweisung] als passend angesehen wird.

Es ist nämlich am nötigsten/sehr nötig, daß bezüglich der Fürsorge für diese Sache der Präpositus und die Versammlung genau wachen, weil auch im Nächsten das Gebäude des Glaubens sich nicht ohne Fundament erheben kann, und in uns sei die Gefahr, damit nicht, jeder wie ein Doktor (Titel) sein wird, derart das Amt, das gleichsam im ersten Hinschauen weniger ansehnlich, vielleicht sich zu entziehen versuchen, obgleich es jedoch in Wahrheit keine fruchtbarere Sache gibt, sowohl unseren Mitmenschen zur Erbauung, als auch uns zum Üben / Handhaben  (exerceo) der Dienste der Liebe und der Demut. Die Unterstellten sollen wahrhaft bald wegen der gewaltigen Vorteile des Ordens, bald wegen der nicht genug zu lobenden Übung der beharrlichen Demut, dem Ppräpositus in allem auf das sich die Anweisung/ das Institut erstreckt immer zu gehorchen ergriffen worden sein, und in jenem Christus gleichsam gegenwärtig erkennen und soweit es sich gezieht ihm gehorchen.

{IV.} Weil wir erfahren haben, daß es ein erfreulicheres/angenehmeres, reineres und der Erbaung des Nächsten passenderes Leben ist, von aller Ansteckung der Gier so entfernt wie möglich und der das Evangelium betreffeden Armut so ähnlich wie möglich, und weil wir wissen, daß unser Herr Jesus Christus seinen Sklaven/Dienern, die allein nach dem Reich Gottes suchen, das Nötige zum Unterhalt/zur Speise und zur Kleidung darreichen/zukommen lassen wird, sollen sie geloben, jeder allein und alle, ewige Armut, indem sie erklären, daß sie nicht allein als Privatmann, sondern auch nicht die Gemeinschaft es vermag, für den Bestand oder Gebrauch der Gesellschaft zu Gütern, irgendwelchen feststehenden, oder Ertrag oder (unwesentlicher Unterschied) Einläufe, irgendwelchen, irgendein öffentliches (einklagbares) Recht zu erwerben, sondern zufrieden sei, sich nur des Gebrauchs der nötigen Dinge mit Willen der Herrn zu freuen und Geld und Geldsachen der Schenkungen für sie zum Beschaffen des für sie Notwendigen anzunehmen.

 

Sie können dennoch zum Sammeln irgendwelcher gut begabter Studenten insbesondere  der in die heilige Wissenschaft/Schrift (litterae) einzuführenden in Universitätsorten zu festsehenden Gütern und Erträgen öffentliche

Rechte zu erwerben, nämlich um des Bestandes der Studenten willen, die im Geiste und in der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

& Theantiner

Exerzitien

 

 

 

 

 

 

 

Armutsgelübde & Weihetitel 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Theatiner

 

 

Pariser Zeit > Kollektant

 

 

 

 


Wissenschaft/ Schrift vorwärtszukommen und in unsere Gesellschaft nach Vertreibung ihres Studiums, nach der Probezeit schließlich aufgenommen zu werden wünschen.

{V.}Alle Genossen, welche im heiligen [Stand] sind, obgleich sie zu Lehen (Pründen) und Einzügen (Einkünften) kein Recht erwerben können, verpflichtet worden dennoch zu sprechen den Dienst (das Brevier ?) gemäß dem kirchlichen Ritus, gleichwohl nicht im Chor, damit nicht vom Dienst der Liebe weggeführt werden, dem wir uns ganz geweiht haben. Deshalb sollen sie weder Orgel noch musikalisches Singen im Ritus, Messen oder ihren Gottesdiensten verwenden. Diese nämlich, die lobenswert der Geistlichen und anderen frommen [Orden] verschiedene Anbetung schmücken und um aufzuwecken und zu wenden die Seelen/ Geister (animos) zur Beachtung (ratio) der Hymnen und der Mysterien eingeführt worden sind, haben wir durch Erfahrung kennengelernt, daß es für uns nicht unbedeutend hinderlich ist, weil  daneben die Art unserer Berufung außer den notwendigen Diensten  es nötig macht, daß uns in der Tröstung, sowohl durch den Körper als auch durch den Geist, der Kranken oft ein großer Teil des Tages und auch der Nacht  in Anspruch genommen wird.

Dies ist es, was wir von unserem Gelübde (professio) gewißermaßen als Bild erklären können, das tuen wir nun, damit wir in den Hauptpunkten (summatim) durch diese Schrift sowohl jene die uns nach unserer Lebensregel fragen als auch unsere Nachfolger, wenn wir solche Nachahmer, so Gott will,  irgendwann einmal haben werden auf diesem Wege,  informieren.

Als wir erfahren haben, daß es mit wie vielen und großen Schwierigkeiten verbunden ist, haben wir als günstig beurteilt jene zu warnen, damit sie durch richtiges Ansehen nicht einschlagen in jene zwei, die wir uns vermieden haben. Das erste ist, daß nicht jene das Hungern, die Diciplin (wohl Geißeln), die Blöße der Füße und des Hauptes, bestimmte Arten der Farben der Kleider und der Speise, Pönitentien, das Büßergewand und anderes mürbemachen des Fleisches unter dem Band der irdischen Sünde sie den Genossen auferlegen, die wir dennoch nicht deswegen verbieten, weil wir jene verdammen, als wir sie bei jenen Menschen, die diese befolgen, sehr loben und bewundern, sondern weil wir nicht so viel wollen, daß die Unsrigen entweder durch so viele Lasten  gleichzeitig beisammen erdrückt werden oder von den Übungen, die wir uns vorgenommen haben, sich zu entschuldigen für irgendeinen Müßiggang verfolgen. Es kann dennoch jeder, wenn es der Präpositus nicht verbietet, in jenen Gelübden sich

 

 

 

 

 

 

Armutsgelübde

 

 

besonderesVerhältnis zu Frömmigkeitsformen & Ritus & Theatiner

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

zeitlicheAusrichtung

 

 

 

 

 

 

 

 

Erfahrungen mit vermeidbaren Fehlern -  Manresa & Alcala


üben, die ihm notwendig und nützlich zu sein  er erkannt hat.

Das Andere, damit nicht wer in die Gesellschaft aufgenommen wird, wenn er nicht lange und sorgfältig zuvor geprüft worden ist. Wann auch immer er als klug sowohl in Christo als auch in der Lehre und durch Heiligung des Lebens  sich sichtbar bewährt, sodann schließlich werde er zugelassen  zum Kriegsdienst Jesu Christi, der unseren zarten Anfängen gewogen zu sein sich entschließen wolle zum Ruhme Gott des Vaters, dem allein immer Würde (decus) und Ehre sei in Ewigkeit. Amen


 

 

Llanivar

 

Anhänge:
DateiBeschreibungErstellerDateigröße
Diese Datei herunterladen (HSAKGO97.pdf)HSAKGO97.pdfDie orginale Arbeit als PDFMichael Hoffmann357 KB