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4.2.5. Bewertung

Die adventistischen Sonderlehren sind ein wichtiger Bestandteil ihrer Identität. Bei genauerer Betrachtung erweisen sich die meisten als biblisch begründbar. Auch wenn die Sonderlehren der Abgrenzung von anderen Glaubensgemeinschaften dienen, werden sie von den STA in der Regel nicht mehr in einer trennenden Schärfe und Funktion gesehen, so daß sie in weiten Teilen als Elemente einer christlichen Heterodoxie akzeptiert werden können. Insbesondere die adventistische Lehre vom Untersuchungsgericht stellt in der Verbindung mit ihrem Bezug auf das durch die Adventgeschichte vorgegebene Jahr 1844 weiterhin ein ungelöstes Problem dar.

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